Seit dem 29. September 2025 gilt die sogenannte „Affiliates Rule“ für zwei Sanktionslisten des BIS, nämlich die Entity List und die Military End User (MEU) List.
Diese besagt, dass nicht nur die explizit genannten Unternehmen auf diesen Listen bestimmten strengeren Regeln in der Exportkontrolle unterworfen sind, sondern auch die direkten oder indirekten Mehrheitsbeteiligungen dieser Unternehmen. Damit ähnelt diese Regelung der „50% Rule“ des OFAC und soll dazu dienen, Schlupflöcher in der Anwendung der BIS-Sanktionslisten zu schließen.
In der Praxis bedeutet dies eine erhebliche Erschwernis für Unternehmen, die mit Gütern handeln, die den US-Reexport-Regeln unterliegen: Alle Kunden müssten daraufhin überprüft werden, ob die direkten oder indirekten Mehrheitseigentümer auf der Entity- oder MEU-List stehen.
Am 10. November 2025 wurde diese „Affiliates Rule“ für ein Jahr – bis zum 9. November 2026 – ausgesetzt, vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung.
Bedeutet das, dass Sie sich als Unternehmer mit US-Güterbezug jetzt zurücklehnen können? Kommt auf Ihre Risikobereitschaft an. Im momentan nicht vorhersehbaren Regelungsumfeld der US-Regierung sollte man mit allem rechnen, auch mit einer Wiedereinsetzung der Affiliates Rule.

Eine Vorbereitung auf diese Regel hängt von Ihrer Risikobewertung ab, etwa von bestehenden Geschäften mit Entity- oder MEU-List-Kunden, dem Anteil an US-Gütern in Ihrem Portfolio und der Anzahl Ihrer Kunden. Hiervon hängt maßgeblich der Aufwand ab, den Sie in die Vorbereitung für die Wiedereinsetzung dieser Regelung stecken sollten. Dies kann von der manuellen Überprüfung Ihrer größten Kunden bis zur Nutzung spezieller Sanktionslisten führen, die aktuelle Mehrheitseigentümer auf den BIS-Listen aufzeigen.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – zögern Sie nicht, uns anzusprechen.



