Die EU hat heute das 16. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Auch dieses Paket erweitert bestehende Finanzsanktionen und Sanktionslisten und führt zusätzliche Beschränkungen ein. Doch wie bei den letzten Sanktionspaketen bleibt eine entscheidende Verschärfung aus. Die neuen Maßnahmen erfordern von EU-Unternehmen zusätzliche Compliance-Anstrengungen, während die russische Wirtschaft nicht in großem Umfang geschwächt wird.
Die vollständigen Verordnungen zum 16. Sanktionspaket sind hier abrufbar: EUR-Lex. Sie treten am 25. Februar 2025 in Kraft.
Wichtige Änderungen im Überblick
1. Listenänderungen
- 74 neue Schiffe der sogenannten „Schattenflotte“ wurden erfasst.
- 53 Unternehmen, die mit Russlands militärisch-industriellem Komplex oder Sanktionsumgehungen in Verbindung stehen, unterliegen neuen Exportbeschränkungen.
- 83 weitere Einträge (48 natürliche und 35 juristische Personen) wurden mit Finanzsanktionen belegt.
2. Handelsbeschränkungen
- Ein Importverbot für Aluminium tritt in Kraft, allerdings mit einer Ausnahmequote von 275.000 Tonnen für 2025.
- Die Liste der gelisteten „Dual-Use“-Güter (außerhalb von Anhang I der EU-Dual-Use-VO) wurde erweitert – darunter fallen nun auch Videospiel-Controller und Software für CNC-Maschinen.
- Weitere Industriegüter mit militärischer Bedeutung wurden erfasst.
3. Energie
- Neue Beschränkungen für Rohöl- und Ölprodukte-Importe
- Ein Verbot des Software-Exports für die russische Ölförderung.
4. Transportsektor
- Flugverbot für Drittland-Fluggesellschaften, die Inlandsflüge in Russland anbieten.
- Ein Verbot für russische Beteiligungen von über 25 % an EU-Transportunternehmen.
5. Infrastrukturmaßnahmen
- Verbot von Geschäften mit russischen Flughäfen und Häfen.
- EU-Unternehmen dürfen keine Baudienstleistungen mehr in Russland erbringen.
6. Finanzsektor
- 13 weitere Banken wurden auf die Liste der Institute gesetzt, die dem Verbot spezialisierter Finanzdienstleistungen unterliegen.
- Drei weitere Banken erhielten ein Geschäftsverbot.
7. Bekämpfung von Desinformation
- Acht weitere russische Medienhäuser dürfen in der EU nicht mehr betrieben werden.
Fazit
Das 16. Sanktionspaket bringt zahlreiche Erweiterungen bestehender Maßnahmen, aber keine fundamentale Verschärfung der Sanktionen gegen Russland. Für EU-Unternehmen bedeutet dies zusätzlichen Compliance-Aufwand, um die neuen Handels- und Finanzbeschränkungen einzuhalten. Wer mit Russland oder russischen Geschäftspartnern in Kontakt steht, sollte jetzt eine gründliche Überprüfung seiner Lieferketten und Finanzverflechtungen vornehmen.