US-Behörde OFAC meint es ernst: 21 deutsche Unternehmen neu auf der US Sanktionsliste SDN.

USA Fahne vor Regierungsgebäude

Am 11. Dezember setzte die US-amerikanische Behörde „Office of Foreign Assets Control“ (OFAC) unter anderem 21 deutsche Unternehmen auf seine SDN-Liste. Diese Liste enthält, kurz gesagt, natürliche und juristische Personen, mit denen „US Persons“ keine Geschäfte machen dürfen, d.h. Gelder und Vermögen werden eingefroren und es dürfen wirtschaftliche Ressourcen nicht direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden. Am ehesten ist diese Liste von den Auswirkungen her mit den bekannten EU-Finanzsanktionen…

Mehr...

Neue Sanktionsliste „Military End User List“: Beschränkungen für Spezialisten

Das Bureau for Industry and Security (BIS) hat die Military End User (MEU) List eingeführt und 102 Einträge aus China und Russland aufgenommen. Die US-Regierung hat mit der Military End User List (künftig in supplement no. 7 to part 744) juristische Personen definiert, die als militärische Endverwender besonderen Export-Restriktionen nach EAR §744.21 („China, Russia and Venezuela Military Rule“) unterliegen: Eine Genehmigungspflicht „for any item subject to the EAR listed in…

Mehr...

Klarstellung für die Entity List: Welche Partner sind betroffen?

Das BIS hat in einer Final Rule klargestellt, welche Partner einer geschäftlichen Transaktion von einer Listung auf der Entity List betroffen sind: „Specifically, this final rule clarifies the Entity List’s supplemental licensing requirements to state that these end-user controls apply to any listed entity when that entity is acting as a purchaser, intermediate or ultimate consignee, or end-user as defined in the Export Administration Regulations (EAR)“ Anlass dieser Regelung war…

Mehr...

Huawei: Weitere Unternehmen auf der Entity List, noch mehr Einschränkungen

Die Sanktionen gegen Huawei werden weiter verschärft: Das US Wirtschaftsministerium hat 38 weitere Tochterunternehmen auf die Entity List gesetzt. Unter ihnen befinden sich auch drei Einträge in Deutschland. Des weiteren wurde die Temporary General License nicht weiter verlängert. Lediglich die Zusammenarbeit bei sicherheitsrelevanten Vorhaben wurde als zulässig in die Genehmigungsbedingungen der Entity List aufgenommen. Schließlich wurde auch noch die General Prohibition Three der EAR („Foreign produced direct product rule“) verschärft,…

Mehr...