Bereits im letzten November erließ die EU mit VO(EU) 2019/1890 den rechtlichen Rahmen, die nicht durch Zypern genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer mit Sanktionen zu belegen.

Am 27. Februar wurden mit VO(EU) 2020/274 erstmals zwei natürliche Personen auf den Anhang I der Sanktionsverordnung gesetzt. Hierbei handelt es sich um zwei hochrangige Manager der Turkish Petroleum Corporation (TPAO). Neben dem Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen dieser Personen ist auch das zur Verfügung stellen selbiger untersagt. 

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