Am 8. Oktober 2024 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die Verordnung 2024/2642. Diese Verordnung implementiert einen neuen Rahmen für restriktive Maßnahmen, der als Reaktion auf Russlands destabilisierende Aktivitäten eingeführt wurde. Die Maßnahmen umfassen die „üblichen“ Finanzsanktionen, nämlich Einfrieren sämtlicher Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und Verbot der zur Verfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen Der Anhang I, in dem die betroffenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen enthalten wird,…
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