Die G7-Staaten (Kanada, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Großbritannien, die USA und die EU) haben einen umfangreichen Leitfaden zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften nach Russland mit kontrollierten Gütern herausgegeben.
Einführung der Unter-Arbeitsgruppe im „Enforcement Coordination Mechanism“ (ECM)
Eine im September 2023 eingeführte Unter-Arbeitsgruppe für die Durchsetzung von Ausfuhrkontrollen im „Enforcement Coordination Mechanism“ (ECM) hat die Aufgabe, den Informationsaustausch zu fördern, Trends im Bereich Recherche und Analyse zu diskutieren und „Best Practices“ zwischen den G7-Ländern auszutauschen. Ein entscheidendes Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die Industrie bei der Identifizierung von Umgehungsversuchen zu unterstützen.
Zusammenfassung der russischen Umgehungs- und Beschaffungsaktivitäten
Nach einer Zusammenfassung der russischen Umgehungs- und Beschaffungsaktivitäten stellt der Leitfaden folgende Informationen zur Verfügung:
- Die Common High Priority List (CHPL)
Diese Liste entspricht dem Anhang XL der VO (EU) 833/2014 und sollte bereits jetzt im Fokus der Industrie stehen. - Red Flag Indicators
Die Auflistung enthält keine wesentlichen neuen Indikatoren für Umgehungsgeschäfte. Vielmehr wurde eine Zusammenfassung der Red Flags der einzelnen Leitfäden der nationalen Behörden vorgenommen (z. B. Hinweispapier des BMWK, Leitfaden der EU). - Best Practices
Auch hier gibt es keine neuen Hinweise, die über die oben genannten Leitfäden hinausgehen. Die Reihenfolge der Maßnahmen ist teils unschlüssig. So wird z. B. die Risikoanalyse (Punkt 3) erst nach den erweiterten Due-Dilligence-Maßnahmen genannt. Zudem setzen die Maßnahmen nach der Identifizierung von Red Flags ein, anstatt den Prozess der Identifizerung dieser Red Flags mit einzubeziehen. - Additional Resources
Hier findet sich eine Übersicht über die wichtigsten Hinweispapiere der G7-Länder. Unter der Überschrift „Screening Tools“ finden sich die (teilweise durchsuchbaren) Listen der EU, USA, Kanada und Großbritannien.
Unsere Einschätzung
Der Leitfaden bietet keine neuen Erkenntnisse oder Hinweise, sondern fasst lediglich die jeweiligen (und meist sehr ähnlichen) Hinweispapiere der G7-Mitgliedsstaaten zusammen. Das mag für Unternehmen hilfreich sein, die bisher noch keine Berührungspunkte mit dem Russland-Embargo hatten. Diese sollten sich jedoch zunächst mit den Hinweisen der nationalen und EU-Behörden befassen.
Unternehmen, die bereits Erfahrung mit russischen Beschaffungsversuchen haben oder bereits ein internes Kontrollprogramm für die Exportkontrolle etabliert haben, werden dieses Papier zur Kenntnis nehmen und sich fragen, warum die Veröffentlichung (immerhin über neun Monate nach den Hinweisen der EU und des BMWK!) so spät kommt. An der Aktualität der Hinweise liegt es nicht.