Das U.S. Commerce Department’s Bureau of Industry and Security (BIS) hat kürzlich eine Regeländerung veröffentlicht, die direkte Auswirkungen auf europäische Unternehmen hat. Die Regelung betrifft die Reexport- und Transfergeschäfte (Inlandslieferungen) von US-Gütern für Personen und Unternehmen, die auf der List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDN) des U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control (OFAC) aufgeführt sind. Diese Maßnahme, die am 21. März 2024 in Kraft getreten ist, hat das Ziel, die Wirksamkeit der Finanz- und Handelssanktionen der USA zu stärken.

Die Regelung, die in §744.8 EAR definiert ist, bedeutet für europäische Unternehmen, die US-Güter im Sortiment führen, eine wesentliche Änderung. Bisher galten Sanktionslisten wie die Entity List und die Denied Persons List (DPL) des BIS als relevant für die Einhaltung der Re-Exportvorschriften. Mit der aktuellen Regelung müssen jedoch auch SDN-Einträge berücksichtigt werden, was zu zusätzlichen Anforderungen und Herausforderungen für die Compliance führt.
Die betroffenen 16 Sanktionsprogramme umfassen die Bereiche Russland/Ukraine, Terrorismus, Massenvernichtungswaffen und Drogenhandel/organisierte Kriminalität. Die neuen Bestimmungen führen zu einer Verschärfung der Genehmigungspraxis, da für Reexport- und Transfergeschäfte mit SDN-Einträgen nun eine „presumption of denial“ gilt.

Den vollständige Text finden Sie auf der Website des Federal Registers unter: https://www.federalregister.gov/documents/2024/03/21/2024-06067/export-administration-regulations-end-user-controls-imposition-of-restrictions-on-certain-persons

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