Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat kürzlich das dritte Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle veröffentlicht, welches am 1. April 2024 in Kraft tritt.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG): Die bestehenden Allgemeinen Genehmigungen werden um ein Jahr bis zum 31. März 2025 verlängert.
  • Neue Allgemeine Genehmigung Nr. 36: Eine neue Genehmigung für die Ausfuhr und Verbringung von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender wird eingeführt.
  • Inhaltliche Anpassungen und Erweiterungen: Bestehende Allgemeine Genehmigungen im Bereich der Rüstungs- und Dual-Use Güter werden inhaltlich angepasst und teilweise erweitert.

Alle ausführenden Unternehmen sollten sich über die z. T. umfangreichen Erweiterungen informieren, um von den Maßnahmen zu profitieren.
Weitere Details zu den neuen Exportkontrollmaßnahmen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie in den offiziellen Verlautbarungen der Behörde: https://www.bafa.de/SharedDocs/Newsletter/DE/ManuellerVersand/Aussenwirtschaft/EKA_2024_03_sonder.html

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