Lange angekündigt, und heute Mittag umgesetzt: Mit den VO (EU) 2022/345 und 2022/350 zur Änderungen der VO 833/2014 wurden folgende Sanktionen umgesetzt:

a) Verbot für die Erbringung von „spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr“ für sieben Banken ab dem 12.3.2022. Hier dürfte auch das SWIFT-Verfahren gemeint sein. Interessant ist, dass die größte russische Bank, die „SBERBANK“, nicht in der Verordnung erwähnt wird. 

Bitte beachten: Einige deutsche Banken wickeln Zahlungen mit der SBERBANK nicht mehr ab (Beispiel: Deutsche Bank, Stand 2.3., 16:30)

 

b) Verbot für Betreiber, die Spartensender von „Russia Today“ und „Sputnik“ zu senden oder das senden zu ermöglichen, und zwar per „Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder -Anwendungen, unabhängig davon, ob sie neu oder vorinstalliert sind“. Ebenso werden alle „Rundfunklizenzen oder -genehmigungen, Übertragungs- und Verbreitungsvereinbarungen mit den in Anhang XV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen“ ausgesetzt.

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