Mit der VO(EU) 2022/428 hat die EU ein paar neue Sanktionen gegen Russland erlassen. Einige davon muten etwas „mit der heißen Nadel gestrickt“, zumindest bleiben noch Fragen offen. Hier ein Überblick:
- Es wird ein Importverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse (neuer Anhang XVII) eingeführt. Verboten sind direkter oder indirekter Import und „Transport“ (neuer Art. 3g)
- Aus der Genehmigungspflicht für Güter der Ölförderung (Art. 3, Anhang II) wird ein Verbot.
- In Anhang XVIII / Art. 3h wird jetzt ein Ausfuhr- / Verkaufs- / Lieferverbot für „Luxusgüter“ ab einem Stückpreis >300€ eingeführt. Allerdings wird weder definiert, wie sich dieser „Stückpreis“ definiert (ab Werk? Zollwert??), noch sind die sonst üblichen Ausnahmen und Genehmigungstatbestände beschrieben (außer für Diplomaten). Auch eine Frist zur Vertragserfüllung wird nicht definiert. Entweder ist das Absicht oder man hat diesen Artikel mit der sehr heißen Nadel gestrickt und ein paar Absätze vergessen…
- Anhang IV mit den militärischen Endnutzern wird um 85 Unternehmen erweitert.
- Investitionen im Energiesektor (Definition in Art. 1 u)) sind in Form von Beteiligungserwerb, neuen Darlenhen und der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen verboten.
- Für 12 Unternehmen (in Anhang XIX, Art. 5aa) wird ein „Geschäftsverbot“ erlassen. Dieser Begriff wird nicht weiter erklärt, es scheint sich um etwas Anderes als das übliche Verbot der zur-Verfügungstellung von Geldern und wirtschaftlicher Ressourcen zu handeln (sonst hätte man das wohl so genannt). Bis zur Klärung sollte man also von „Geschäften“ mit den genannten Unternehmen, ausländischen Tochterunternehmen oder Unternehmen, die im Namen oder auf Weisung der vorgenannten handeln, Abstand nehmen. Immerhin hat man hier eine Frist für die Erfüllung von bestehenden Verträgen bis 15. Mai eingefügt.