Im Mai 2021 trat die „neue“ EU-Dual-Use-Verordnung in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist es, eine einheitliche Regelung für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu schaffen – insbesondere in sensiblen Bereichen wie der digitalen Überwachung. Bereits im August 2021 veröffentlichte das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ein Merkblatt zu Artikel 5 der Verordnung. Dieser regelt die Ausfuhr nicht gelisteter Güter zur digitalen Überwachung und bietet Unternehmen einen klaren…
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