Am 5. September 2024 hat die EU-Kommission eine delegierte Verordnung zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 veröffentlicht. Die neuen Änderungen sollen im November 2024 in Kraft treten. Die Vorab-Veröffentlichung der EU-Kommission finden Sie hier: https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2024)6093&lang=de Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zusätzlich einen unverbindlichen Überblick über die Änderungen in Anhang I der Verordnung bereitgestellt: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_gueterlisten_entwurf_unverbindlicher_ueberblick_2.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Wichtige Änderungen:Neben einigen Begriffsbestimmungen wurden in allen Kategorien kleinere Änderungen…
Mehr...3. Maßnahmenpaket: BAFA verlängert und erweitert Allgemeine Genehmigungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat kürzlich das dritte Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle veröffentlicht, welches am 1. April 2024 in Kraft tritt. Zu den wichtigsten Änderungen gehören: Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG): Die bestehenden Allgemeinen Genehmigungen werden um ein Jahr bis zum 31. März 2025 verlängert. Neue Allgemeine Genehmigung Nr. 36: Eine neue Genehmigung für die Ausfuhr und Verbringung von Marineausrüstung an bestimmte staatliche…
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