Das Bureau for Industry and Security (BIS) hat die Military End User (MEU) List eingeführt und 102 Einträge aus China und Russland aufgenommen.

Die US-Regierung hat mit der Military End User List (künftig in supplement no. 7 to part 744) juristische Personen definiert, die als militärische Endverwender besonderen Export-Restriktionen nach EAR §744.21 („China, Russia and Venezuela Military Rule“) unterliegen:
Eine Genehmigungspflicht „for any item subject to the EAR listed in supplement no. 2 to part 744” besteht bei den auf der MEU List befindlichen Unternehmen für alle Exporte, Reexporte und Inlandsgeschäfte.

Mit der MEU-Liste werden zwar Zweifel ausgeräumt, ob die gelisteten Unternehmen als militärische Endverwender anzusehen sind. Doch ist diese Liste ausdrücklich nicht erschöpfend, d. h. der (Re-)Exporteur muss nach wie vor eine besondere Prüfung nach Endverbleib und End-User vornehmen, wenn o. a. gelistete Güter nach China, Russland oder Venezuela geliefert werden sollen.

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