Die Sanktionen gegen Huawei werden weiter verschärft:
Das US Wirtschaftsministerium hat 38 weitere Tochterunternehmen auf die Entity List gesetzt. Unter ihnen befinden sich auch drei Einträge in Deutschland.
Des weiteren wurde die Temporary General License nicht weiter verlängert. Lediglich die Zusammenarbeit bei sicherheitsrelevanten Vorhaben wurde als zulässig in die Genehmigungsbedingungen der Entity List aufgenommen.
Schließlich wurde auch noch die General Prohibition Three der EAR („Foreign produced direct product rule“) verschärft, nach der jetzt fast alle Güter die mit US-Technologie oder -Software hergestellt werden, bei der Lieferung an Huawei unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Hier der Eintrag im Federal Register.

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