Die EU hat ein „EU Sanctions Tool“ bereitgestellt, mit dem kleine und mittlere Unternehmen eine erste Einschätzung eines Iran-Geschäftes vornehmen können. Das System gliedert sich in vier Teile, in denen eine Anwendbarkeit des Tools, die Überprüfung der Geschäftspartner, spezifische Fragestellungen zum Geschäft und eine Einschätzung der möglichen Restriktionen behandelt werden. Der erste Eindruck ist gut, eine Anwendung für die anderen Embargos (vor allem Russland/Ukraine) wäre meiner Einschätzung nach eine große…
Mehr...Die chinesische „Unreliable Entity List“: Echte Bedrohung für europäische Unternehmen oder Papiertiger?
Die chinesische „Unreliable Entity List“ wird zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf europäische Unternehmen haben, solange sie nicht selbst auf der Liste stehen.
Mehr...Klarstellung für die Entity List: Welche Partner sind betroffen?
Das BIS hat in einer Final Rule klargestellt, welche Partner einer geschäftlichen Transaktion von einer Listung auf der Entity List betroffen sind: „Specifically, this final rule clarifies the Entity List’s supplemental licensing requirements to state that these end-user controls apply to any listed entity when that entity is acting as a purchaser, intermediate or ultimate consignee, or end-user as defined in the Export Administration Regulations (EAR)“ Anlass dieser Regelung war…
Mehr...Huawei: Weitere Unternehmen auf der Entity List, noch mehr Einschränkungen
Die Sanktionen gegen Huawei werden weiter verschärft: Das US Wirtschaftsministerium hat 38 weitere Tochterunternehmen auf die Entity List gesetzt. Unter ihnen befinden sich auch drei Einträge in Deutschland. Des weiteren wurde die Temporary General License nicht weiter verlängert. Lediglich die Zusammenarbeit bei sicherheitsrelevanten Vorhaben wurde als zulässig in die Genehmigungsbedingungen der Entity List aufgenommen. Schließlich wurde auch noch die General Prohibition Three der EAR („Foreign produced direct product rule“) verschärft,…
Mehr...Neue Sanktionen der EU wegen Bohrtätigkeiten der Türkei
Bereits im letzten November erließ die EU mit VO(EU) 2019/1890 den rechtlichen Rahmen, die nicht durch Zypern genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer mit Sanktionen zu belegen.
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